In Deutschland werden die meisten Betrieblichen Versorgungspläne zum Aufbau einer zusätzlichen ALTERS-Versorgung abgeschlossen.
Die meisten dieser Pläne werden mittels Entgeltumwandlungen, einige als zusätzliche Arbeitgeber-Leistungen eingerichtet.
Im Rahmen des sog. BGM (Betriebliche Gesundheits-Management) werden immer häufiger Pläne auch für die Themen "Berufsunfähigkeit", "Kranken" und "Unfall abgeschlossen und durch den Arbeitgeber bezahlt.
Die Geschäftsleitung muss alle Formen (Rente, Unfall, Kranken, Berufsunfähigkeit) der bAV und deren Einfluss aus das Unternehmen sowie die Beschäftigen können. Sie muss Tarifverträge beachten, bestehende Versorgungen (z.B. VBL) integrieren und die Vor- und Nachteile vergleichen können.
So entsteht ein Masterplan.
Ohne klare, schriftlich fixierte Vergütungsregelungen weiß der Kunde nicht, was er bezahlen soll / möchte und der Makler / Berater nicht, was er verdienen darf.
Vereinbaren Sie diese Regelungen schriftlich, um spätere Irritation von Beginn an ausschließen zu können.
So entsteht Vertrauen.
Es muss einen Benefits Manager für alle Tochterfirmen geben, der mittels klarer Kompetenzen (durch die Geschäftsleitung) die lokalen und globalen Benefit-Systeme (auch bAV) führen kann.
Der Benefits Manager unterstützt die Tochterfirmen und tritt dem Markt (Versicherer und Makler) gegenüber auf Augenhöhe auf, weil er die gesamte Firma repräsentiert.
So entsteht eine Struktur.
Mittlerweile in vielen Unternehmensbereichen (z.B. IT) üblich, regeln SLA sowohl den Service, als auch das Tempo und nötige Sanktionen im Fall der Zuwiderhandlung; beide Parteien profitieren von Klarstellungen.
Alle Serviceangebote müssen klar messbar und bewertbar sein, dann gibt es keine unterschiedlichen Interpretationen.
Dies muss auch für bAV (Employee Benefit Pläne) gelten.
So entstehen saubere Prozesse.